Teilnahmebedingungen

  • Jeder kann mitmachen. Bitte bringen Sie selber Tische o.ä. mit, auf die Sie Ihre Waren legen. Geeignet sind für den Anfang Tapezier- oder Campingtische. So können Sie teilnehmen >>
  • Speisen + Getränke zum Direktverzehr, Lebensmittel, Schausteller + „Marktschreier“ werden nur nach gesonderter Absprache bzw. mit Vertrag als “Sonderstand” zugelassen.
  • Platzvergabe Sa. ab 06:00 Uhr / So. ab 07:00 Uhr / oder am Vortag der großen Sonntagsmärkte (West) und Gründau von 16:00-17:00 Uhr
  • Aufbau (wenn nicht anders genannt) Sa. ab 07:00 Uhr / So. ab 08:00 Uhr.
  • Reservierte Plätze werden samstags bis 6:30 Uhr und sonntags bis 07:00 Uhr freigehalten.
  • Behördlich erlaubte Verkaufszeit sonn- und feiertags ab 11:00 Uhr (Hessen + Ost ab 10:00 Uhr) , samstags früher.
  • Märkte an Sonn- und Feiertagen enden gemäß behördlicher Genehmigung um 18:00 Uhr, solche an Werktagen enden früher gemäß Bekanntgabe. Mit dem Abbau darf 1 bis 2 Stunden vor Marktende begonnen werden.
  • Die Zeiten für Sonderveranstaltungen (z.B. Nacht-Flohmärkte) können von den vorgenannten Angaben abweichen.
  • Es werden nur ganze Meter berechnet (keine halben). Ggf. wird aufgerundet.
  • Fahrzeug kann soweit möglich kostenlos am Stand bleiben ab einer Standbreite von 3m (Ost) bzw. 4m (West). Abweichungen können ggf. vor Ort vereinbart werden.
  • Bitte hinterlassen Sie Ihren Standplatz sauber und nehmen Sie Abfall wieder mit. Wir erheben keine Reinigungskaution.
  • Halten Sie sich bitte an die Aufbaulinie, stellen Sie nichts in den Besuchergang und legen Sie keine Waren flach auf den Boden (Stolpergefahr).
  • Strom (soweit vorhanden) kostet für 230V 15,- €, für 380V bei 16A 25,- €, bei 32A 30,- €.
  • Gesetzlich verbotene Waren: Waffen, Nazi-Artikel, lebende Tiere, präparierte Tiere + Pflanzen, Erotika, Nahrungsergänzungsmittel + Medikamente, Gewalt verherrlichende Artikel + Waren, die gegen das Zoll- oder Urheberrecht verstoßen. Untersagt ist außerdem das Anbieten von Dienstleistungen, Bestellgeschäften, Handyverträgen u.ä.
  • Nicht zulässig ist lautes Anpreisen von Waren und das Verteilen von Werbeartikeln und Handzetteln.
  • Wer Neuwaren oder Handelswaren anbietet, muss seine Waren mit Preisen auszeichnen und ein Schild mit Name und Sitz am Stand anbringen.
  • Wer Neuwaren oder Handelswaren anbietet, muss eine Reisegewerbekarte bei sich führen oder ein Gewerbe angemeldet haben. Wer nur gelegentlich Dinge aus dem privaten Besitz verkauft und keinen gewerblichen Handel betreibt, benötigt keine Gewerbeanmeldung.
  • Wir erheben von den Besuchern keinen Eintritt und keine Parkgebühren.
  • Der Weg von der nächst gelegenen Autobahn-Ausfahrt oder von einem Ortseingang bis zum Veranstaltungsgelände ist ausgeschildert, sofern behördliche Verbote nicht dagegen sprechen.
Achtung: Die vorgenannten Regelungen gelten nicht für „Sonderstände“. Für diese ist maßgeblich: Wenn Sie einen „Sonderstand“ haben (also Speisen, Getränke, Lebensmittel oder Pflanzen anbieten oder wenn Sie Marktschreier oder Schausteller sind), besteht Anmelde- bzw. Vertragspflicht im Vorfeld. Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine separate Nachricht (Bewerbung) und nennen Sie uns dabei Ihr genaues Warenangebot, Ihren Platz- und Strombedarf, an welchen Standorten und Terminen Sie interessiert sind, Ihre vollständige Postanschrift und Ihre Telefonnummer sowie nach Möglichkeit ein Foto Ihres Standes. Eine Teilnahme ist erst nach unserer Zulassung möglich.